Was versteckt sich hinter der Kurtaxe?


Historische Kurkarte mit Ortstaxe/Kurtaxe
Historische Kurkarte mit Ortstaxe/Kurtaxe (Bild: gemeinfrei)

Schon die alten Römer sollen die heißen Quellen im heutigen Baden-Baden geschätzt haben, im Jahr 1306 erhielt die mittelalterliche Residenzstadt für ihr gesundheitsförderndes Thermalwasser das sogenannte Baderecht. Doch es sollte bis 1507 dauern, dass für seine Nutzung eine Abgabe erhoben wurde und weitere rund 350 Jahre, bis immer mehr Fremdenverkehrsorte nachzogen und Gebühren für die Instandhaltung ihrer touristischen Infrastruktur verlangten. Mittlerweile ist eine solche Kurtaxe in vielen Gemeinden gang und gäbe – auch an der Ostsee.

Was genau bedeutet Kurtaxe?

Nicht vom englischen „tax“, sondern dem lateinischen „taxare“ leitet sich der Begriff der Kurtaxe ab  – so handelt es sich bei ihr also nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabenforderung in Erholungsorten. Auch als Ortstaxe, Tourismusabgabe oder Kurbeitrag bezeichnet, dient die Kurtaxe Gemeinden zur Aufrechterhaltung ihrer öffentlich nutzbaren kulturellen Angebote, der Pflege von Stränden, Wanderwegen oder Parkanlagen sowie der Wartung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur. Als Gegenleistung erhalten Besucher oftmals Ermäßigungen für Veranstaltungen, die Nutzung ausgewiesener Einrichtungen oder der Verkehrsbetriebe. So komme ihnen ihre Ausgaben am Ende selbst wieder zugute.

Wer darf eine Kurtaxe erheben?

Die Erhebung der Kurtaxe wird auf Länderebene geregelt. Als Grundlage dient das Kommunalabgabengesetz (KAG), das neben bundesweit geltenden Vorschriften wie der Gewerbe- oder Grundsteuer zu den bedeutendsten Rechtsgrundlagen für kommunale Einnahmen gilt. Nach § 43 KAG dürfen Kur- und Erholungsorte sowie sonstige Fremdenverkehrsgemeinden eine zweckgebundene Gebühr zur Kostendeckung von Einrichtungen und Veranstaltungen zu touristischen Zwecken erheben. Umfasst werden dabei sämtliche Gebiete, die primär zur Erholung und Entspannung aufgesucht werden oder in denen hohe Besucherzahlen entsprechend hohe Investitionen in die lokale Infrastruktur erfordern.

Zu ihnen zählen

  • Inseln in der Nord- und Ostsee
  • Ostseebäder und Heilstätten
  • Kurorte in Bayern oder im Harz

An der fehlenden bundesweiten Einheitlichkeit der Kurtaxe wird regelmäßig Kritik geübt. Aufgrund der Freiwilligkeit der Erhebung unterscheiden sich nicht selten direkte Nachbarorte darin ob, von wem und in welcher Höhe sie die Abgabe fordern.

City-Tax: das Gegenstück zur Kurtaxe

Nicht zu verwechseln ist die Kurtaxe mit der von Städten geforderten City-Tax. Unter Bezeichnungen wie Kulturförder- oder Beherbergungsabgabe, Betten- oder Tourismussteuer wird hier von Hotels und Pensionen ein festgelegter Prozentsatz auf den Zimmerpreis privater Übernachtungsgäste aufgeschlagen. 2009 in Köln eingeführt, ist auch diese Erhebung strittig, denn nicht alle Städte verwenden die Einnahmen ausschließlich zur Pflege ihres kulturellen Angebots.

Unter anderem haben die folgenden Städte in den 2010er-Jahren eine City-Tax eingeführt:

  • 2010: Dortmund, Aufschlag: 7,5 Prozent
  • 2011 Erfurt, 2013 Bremen, 2014 Berlin: Aufschlag jeweils fünf Prozent

Hinweis: Auch im Ausland sind Gebührenerhebungen wie die Kurtaxe oder City-Tax nicht unüblich.

Wer muss eine Kurtaxe entrichten?

Wer die Kurtaxe entrichten muss, liegt ebenfalls im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Grundsätzlich sind Personen in einem Alter von mindestens 18 Jahren ohne Erstwohnsitz in der betroffenen Ortschaft zur Zahlung verpflichtet. In einigen Fällen wird auch für Kinder und Jugendliche eine oftmals ermäßigte Kurtaxe erhoben. Auch, wer nur einmalig am Strand spazieren gehen oder im Moorbad entspannen möchte, kann zur Kasse gebeten werden.

Im Umkehrschluss ausgenommen sind in der Regel

  • Einwohner der Gemeinde
  • Berufsbedingte Aufenthalte wie Kongressteilnahmen oder Lehrgängen
  • Arbeiter und Auszubildende

Ermäßigungen und Teilbefreiungen werden häufig

  • kranken oder schwerbehinderten Personen
  • Sozialhilfeempfängern
  • Auszubildenden, Grundwehr- und Zivildienstleistenden
  • Eltern im Erziehungsjahr
  • Patienten in Reha-Einrichtungen ohne Inanspruchnahme der angebotenen Touristenattraktionen

gewährt. Zur Reinhaltung der Hundestrände müssen in einigen Ostseebädern wie Binz oder Zingst Urlauber mit Hunden zur auch für ihre Tiere eine Kurtaxe entrichten.

Hinweis: Der Nachweis über die Begleichung der Kurtaxe gilt ausschließlich für die ausstellende Gemeinde. So muss bei einem Besuch der Nachbar-Ortschaft in der Regel eine erneute Tageskarte gelöst werden. Ausnahmen bilden sogenannte Partnergemeinden wie an der Nord-, Ostsee und im Binnenland Schleswig-Holsteins, die auch in benachbarten Ortschaften gelöste Kurkarten akzeptieren.

Wie teuer ist die Kurtaxe?

Auch die Höhe der Kurtaxe liegt im ausschließlichen Ermessensbereich der Gemeindeverwaltung. In Deutschland beträgt der offiziell bekannte Höchstsatz derzeit 3,50 Euro pro Person und Tag (Stand: April 2022). Er wird unter anderem von den Nordseeinseln Juist, Langeoog und Wangerooge sowie dem bayerischen Bad Kissingen erhoben. An der Ostsee liegt Heringsdorf mit drei Euro an der Spitze, die bundes­weit geringste Kurtaxe zahlen erwachsene Gäste in Bad Wilhelms­höhe mit 50 Cent. Darüber hinaus gibt es auch Badeorte und Heilstätten, die komplett auf eine Abgabe verzichten. Zu ihnen zählen unter anderem das rheinland-pfälzische Bern­kastel-Kues oder Bispingen in Nieder­sachsen. Hier haben sich ortsansässige Unternehmen zur Kostenübernahme der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet.

Tipp: Bei häufigen Besuchen desselben Kurortes lohnt gegebenenfalls der Erwerb einer Monats- oder Jahreskurkarte. Was am Ende günstiger ist, lässt sich am individuellen Bedarf errechnen.

Wo und wann wird die Kurtaxe bezahlt?

Die Zahlung der Kurtaxe wird normalerweise am Tag der Anreise vom Beherbergungsbetrieb erhoben. Einige Hotels ermöglichen auch die Begleichung am Ende des Aufenthalts, bei Pauschaltouren wird der Betrag häufig mit in den Gesamtpreis einberechnet. Tagesurlauber können ihre Kurkarte bei der Kurverwaltung oder an Automaten vor Strandzugängen lösen.

Kurtaxe ist keine Kür

Die Zulässigkeit der Erhebung einer Kurtaxe wurde im Jahr 2017 durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt – sofern Gäste von öffentlichen Annehmlichkeiten wie Duschen und Umkleiden an Stränden, Geschäften und Veranstaltungen innerhalb des Kurortes profitieren. In diesen Fällen ist die Begleichung der Kurtaxe durch alle betroffenen Personen verpflichtend. Wer bei einer Kontrolle keine Kurkarte vorweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr einer bis um das Zehnfache erhöhten Abgabeforderung des Kurtaxen-Tagessatzes.

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