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Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Wie der Name schon vermuten lässt, kommt eine Reiserücktritt für die Kosten auf, die entstehen wenn der Ostseeurlaub aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Bei einer Pauschalreise haben Kunden in der Regel die Möglichkeit, von dem gebuchten Flug zurückzutreten. Dabei fallen jedoch Stornogebühren an. Viele Veranstalter nehmen dabei eine Staffelung vor: Wer zum Beispiel einen Monat vor dem Termin storniert, muss 20 Prozent selbst bezahlen, während es bei einer Stornierung einen Tag vor dem Reiseantritt 80 Prozent sind. Genau für diese Kosten springt eine Reiserücktrittsversicherung ein. Sie übernimmt die Stornogebühren. Bei Flügen hängt es von der Ticketart ab, ob man Anspruch auf eine Stornierung hat. Bei Reiserücktrittsversicherungen stehen unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Man kann sie mit oder ohne Selbstbehalt abschließen. Die Tarife für die Varianten ohne eigene Kostenübernahme sind etwas höher. Bei Modellen mit Selbstbehalt übernimmt der Kunde zum Beispiel 20 Prozent der entstandenen Kosten selbst.
Absicherung ja oder nein?
Ob man sich mit einer Rücktrittsversicherung gegen mögliche Kosten, die bei einem Storno entsteht schützt oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist sicherlich der Preis für Hotel, Flug und andere Leistungen. Fährt man für 300 Euro in den weg, lassen sich die Stornokosten eher verschmerzen als wenn man einen dreiwöchigen Karibiktrip um 2.000 Euro gebucht hat. Auch wer auf lange Frist plant und schon Monate vorher Hotel und Flug bucht, ist mit einer Versicherung gut beraten. Immerhin weiß man nicht, ob sich nicht unvorhergesehene Ereignisse den Ambitionen wegzufahren in den Weg stellen. Auch für die ältere Generation zahlt sich der Abschluss aus: Gerade Senioren müssen oft mit einem geringen Budget auskommen, sie schmerzt es besonders, wenn sie hohe Stornokosten zu tragen haben.
Wann der Versicherer einspringt
Die Vorfreude auf einen Urlaub ist meisten groß, man fiebert schon Wochen davor dem Abreisetag entgegen. Doch es können unvorhergesehene Ereignisse eintreffen, die dem Reisevorhaben einen Strich durch die Rechnung machen. Die Enttäuschung ist groß, doch wenn man vorgesorgt hat, hält sich wenigstens der finanzielle Schaden in Grenzen. Die von der Versicherung rückerstatteten Stornokosten kann man für die nachten Ferien zur Seite legen.
Unter anderem wird in folgenden Fällen bezahlt:
- Bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung
- Im Falle einer Schwangerschaft
- Im Todesfall
- Wenn es zum Verlust des Arbeitsplatzes kommt
- Bei einem Jobwechsel
- Wenn es zu Hause zu Schäden am Eigentum zum Beispiel durch Blitzschlag, Hochwasser oder Feuer kommt
- Bei unerwarteten Behördenterminen wie einer Ladung vor Gericht während des Reisezeitraumes
Auch wenn man aufgrund einer Impfunverträglichkeit die geplante Reise absagen muss, kommen die in der Polizze vereinbarten Leistungen zum Tragen
Absicherung bequem im Internet finden
Da es ganz schnell zu einer unvorhersehbaren Krankheit, einem Unfall oder einem anderen dringenden Notfall kommen kann, der unerwartet sämtliche Pläne umstösst, ist der Abschluss eines Stornoschutzes gerade bei teuren Buchungen zu empfehlen. Einer der großen Vorzüge ist, dass man im Rücktrittsfall mit keinen Kosten zu rechnen hat. Besonders bequem ist es, online eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Im Internet hat man die Wahl zwischen unterschiedlichen Modellen, die verschiedene Leistungen inkludieren. So ist es zum Beispiel möglich, einen Schutz für sich selbst oder gleich für alle Teilnehmer abzuschließen. Wer sich öfter Ferien im In- oder Ausland gönnt, kommt finanziell mit einem Jahresschutz oft günstiger Weg.
Bereits ab zwei Fahrten im Jahr an die Ostsee, eine Insel oder in ein fremdes Land lohnt es sich auf dieses Modell zurückzugreifen.
Ein weiterer Vorteil bei der Buchung im Internet ist, dass man neben einem Stornoschutz auch weitere Leistungen buchen kann. Dazu zählt zum Beispiel eine Abbruchversicherung. Sie springt dann ein, wenn man aus triftigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Dazu zählt zum Beispiel eine Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder ein Unfall am Zielort. Je nach Leistungsumfang werden zum Beispiel die Kosten für Flugumbuchungen übernommen. Auch wenn man wegen des Notfalls länger bleiben muss, werden Spesen ersetzt. Wer nicht genutzte aber bereits bezahlte Leistungen wie einen Mietwagen oder Ausflüge wegen einer früheren Abreise nicht nutzt, kann die Kosten dafür ebenfalls bei eines Abruchschutzes geltend machen.
Tipps für die Auswahl
Wer im Internet nach einem Schutz für die Ausfallskosten sucht, findet unzählige Treffer. Anstatt sich für das erstbeste Angebot zu entscheiden, lohnt sich ein Vergleich. Dazu bieten sich übergeordnete Plattformen an, die von Unternehmen unabhängig die Preise für individuell zugeschnittene Modelle ausgeben. Egal ob man sich für einen reinen Stornoschutz oder für ein umfassendes Paket mit Kostenübernahme im Falle eines Abbruchs oder einer Krankheit interessiert, abschließen sollte man erst nach genauer Prüfung der Vertragsbedingungen. In den AGBs sind alle Leistungen sowie Stornogrünge abgedruckt. Beachten sollte man außerdem bestimmte Fristen: Bei manchen Unternehmen kann man einen Schutz nur bis einen Monat für Reiseabschluss abschließen.