Wer vor dem Antritt einer Fahrt auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichtet, spart oft am falschen Ende. Wie schnell passieren Zwischenfälle, die eine Reise unmöglich machen oder sie um einige Zeit verzögern. Wer sich rechtzeitig gegen diese Risiken versichert hat, darf auf einen finanziellen Ausgleich setzen.
Inhaltsverzeichnis
Das gehört zur Reiserücktrittsversicherung
Stornomöglichkeiten bei Pauschalreisen treten immer mehr in den Hintergrund. Wer dennoch auf Nummer sichergehen möchte, schließt am besten – auch zusätzlich – eine Reiserücktrittsversicherung ab. Die Basisversicherung kann um viele Bausteine erweitert werden, die individuell wählbar sind.
Grundsätzlich abgesichert sind Versicherungsnehmer, wenn sie ihren Urlaub aus den in den Versicherungsbedingungen genannten Gründen nicht antreten können. Dazu zählt eine eigene plötzliche Krankheit ebenso wie schwerwiegende Erkrankungen oder ein Todesfall naher Angehöriger. Sind Mitreisende in die Versicherung aufgenommen, gelten diese Vorgaben auch für sie.
Ebenso ist ein Jobverlust ein berechtigter Grund für den Reiserücktritt. Macht eine Schwangerschaft oder ein Unfall das Reisen unmöglich, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Lässt sich ein Schaden am geplanten Reisefahrzeug nicht mehr rechtzeitig vor dem Urlaub reparieren, werden die Kosten für den Reiseausfall wie Stornogebühren oder die Buchungssumme ebenfalls von der Rücktrittsversicherung übernommen.
Da die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Vorgaben für die Bedingungen machen, lohnt sich ein ausführlicher Vergleich, wie ihn etwa vit24 Reisewilligen bietet. Wichtige Punkte sind etwa, ob die Versicherung auch bei verzögerter Anreise einspringt, die Kosten ungeplante Übernachtungen bei Reiseverzögerungen übernimmt oder was laut Versicherungspolice berechtigte Kriterien für einen Reiseabbruch sind.
Optionale Ergänzungen – Reiserücktrittsversicherung erweitern
Für nur wenige Euros mehr können weitere Risiken abgesichert werden. Ergänzt werden kann die reine Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel mit folgenden Bausteinen:
- Reiseabbruchversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
Besonders empfehlenswert ist hier die Auslandskrankenversicherung. Zwar tragen deutsche gesetzliche Krankenkassen in der Regel die Krankheitskosten, die in der EU anfallen. Vor Ort präsentiert sich die Lage mitunter anders: Von Reisenden wird die sofortige Bezahlung der Rechnung verlangt. Zwar kann diese später bei der Krankenkasse eingereicht werden. Der Betrag schmälert jedoch schnell die Urlaubskasse erheblich. Wer dann mit einer Sofortüberweisung durch eine Auslandskrankenversicherung rechnen kann, ist gut gestellt. Geht die Reise in Gebiete außerhalb der EU, sollte auf keinen Fall beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf das Modul Auslandskrankenversicherung verzichtet werden.
Auch notwendig werdende Krankheitstransporte vom Ausland in die Heimat werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen. Eine Reiserücktrittsversicherung mit einer kombinierten Auslandskrankenversicherung trägt hier die Kosten für den Rücktransport, der durchaus im fünfstelligen Bereich liegen kann.
Für Vielreisende – Jahresreiseversicherung
Wer mehr als einmal im Jahr Urlaubsfahrten unternimmt, ist mit einer Jahresreiseversicherung im Vorteil. Sie beinhaltet die klassische Reiserücktrittsversicherung, optional gibt es sie als Paket zusammen mit einem Gepäckschutz und der Auslandskrankenversicherung zu buchen.
Wer sich dafür entscheidet, braucht sich nur vor Antritt der allerersten Reise um den rechtzeitigen Abschluss der Versicherung zu kümmern. Alle weiteren Reisen im laufenden Jahr sind automatisch mit abgedeckt. Ein zusätzlicher Pluspunkt ist, dass die Jahresreiseversicherung bei vielen Gesellschaften so lange automatisch weiterläuft, bis sie gekündigt wird. Vielreisende sparen dabei doppelt, nämlich durch die kostengünstige Versicherungspolice und ihre Zeit, die sie sonst für den Vergleich und den Abschluss der Versicherung aufwenden müssten.